Gründe für eine Zwangsvollstreckung

Mögliche Gründe für eine Zwangsvollstreckung sind unter anderem 

  • nicht bezahlte Geldforderungen, 
  • Strafzettel, 
  • Bußgelder, 
  • nicht beglichene Steuern, 
  • ausstehender Unterhalt, 
  • nicht gezahlte Forderungen und 
  • Rundfunkgebühren. 

Der Gläubiger muss dem Schuldner zuerst die Möglichkeit geben, die Schulden zu begleichen, indem der Gläubiger den Schuldner eine Zahlungserinnerung zukommen lässt. Reagiert der Schuldner nicht darauf, ist der Schuldner verpflichtet, ein Mahnverfahren einzuleiten, in dessen Verlauf bis zu drei Mahnschreiben verschickt werden. 

Zahlt der Schuldner die Geldforderung immer noch nicht, ist der Gläubiger berechtigt, beim zuständigen Amtsgericht einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Danach ist der Gläubiger dazu berechtigt, die Vollstreckung einzuleiten.

Bestimmte Sachen sind gegen eine Pfändung geschützt. Hierzu gehören Sachen, die der Schuldner für seine Haushaltsführung und seine persönliche Benutzung benötigt. Gängige Beispiele sind Kleidung, Möbel sowie technische Geräte wie ein Fernseher, Waschmaschine und ein Radio. 

Auch Sachen, die für die Durchführung der Arbeit oder Ausbildung des Schuldners erforderlich sind, dürfen nicht gepfändet werden. Was technische Geräte und Luxusgüter betrifft, gilt jedoch eine Ausnahme. Hat der Schuldner einen sehr teuren Fernseher, Computer oder ähnliche wertvolle Gegenstände, hat der Gerichtsvollzieher üblicherweise das Recht, diese Gegenstände zu pfänden und durch weniger wertvolle Gegenstände zu ersetzen.