Bevor der Gläubiger versucht, seine Geldforderung im Wege eine Zwangsvollstreckung einzufordern, muss bereits einiges geschehen sein. Die Zwangsvollstreckung ist das letzte Mittel, welches dem Gläubiger zur Verfügung steht, um sein Geld zu erhalten. Es handelt sich dabei um ein Gerichtsverfahren, mit dem der Gläubiger seine Ansprüche zwangsweise durchsetzen kann.
Bei einer Zwangsvollstreckung pfändet der Gerichtsvollzieher oder ein anderes Vollstreckungsorgan das Vermögen und das Einkommen des Schuldners gegen dessen Willen, bis die Schulden beglichen sind. Dieses Verfahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zu den Voraussetzungen gehören
- der Vollstreckungstitel,
- die Vollstreckungsklausel und
- die Zustellung.
Der Vollstreckungstitel, die Vollstreckungsklausel und die Zustellung bestimmen den Ablauf einer Zwangsvollstreckung. Einen Vollstreckungstitel hat der Gläubiger bereits im gerichtlichen Mahnverfahren oder im Wege einer Klage erwirkt. Als zweite Bedingung benötigt der Gläubiger eine Vollstreckungsklausel, die ihm seine Berechtigung zur Zwangsvollstreckung bescheinigt. Die Vollstreckungsklausel muss der Gläubiger beantragen.
Anschließend muss dem Schuldner der Vollstreckungstitel mit der Vollstreckungsklausel entweder vor oder mit dem Beginn der Zwangsvollstreckung ausgehändigt werden. Urteile und Beschlüsse werden vom Gericht zugestellt.
Bei anderen Vollstreckungstiteln wie dem Vollstreckungsbescheid ist der Gläubiger selbstverantwortlich. Hierfür gibt der Gläubiger dem zuständigen Gerichtsvollzieher den Auftrag.
Die einzelnen Abläufe einer Zwangsvollstreckung, nachdem der Vollstreckungstitel zugestellt wurde, sind davon abhängig, für welche Vollstreckungsmaßnahme sich der Gläubiger entscheidet. Der Gläubiger kann sich zwischen Mobiliarvollstreckung beziehungsweise eine Sachpfändung, Immobiliarvollstreckung und Forderungsvollstreckung entscheiden.